Dienstag, 7. Mai 2013

DIE dürfen das ....

...weil:

1.  Sie die Polizei sind. Im "Einsatzfall" ist alles erlaubt. 

2.  Das sorgt jetzt endgültig für Klarheit: Das ist gar kein Schutzstreifen. Denn ein realer Schutzstreifen wäre für die Anrainer an dieser Hauptstraße in Si-Eiserfeld mit zu vielen Unannehmlichkeiten verbunden. Schließlich dürfte man dann nicht mehr einfach auf der Straße parken und die Patienten einer Arztpraxis müssten lange Anlaufwege (50 Meter) in Kauf nehmen. Wie machen das eigentlich die Menschen in Großstädten, die für ihren Arztbesuch nur zentrale Parkhäuser die der Innenstadt nutzen können? 

3.  Der Fahrradfahrer in Siegen grundsätzlich stört und durch solche Hindernisse spüren muss, dass Störer vom Straßenverkehr verbannt werden müssen. Schnell und ENDGÜLTIG !!! 

4.  (Fast) niemand die Interessen der Radfahrer in Siegen ernst nimmt. 

5.  Der Fahrradfahrer so gut wie nicht im Siegener Straßenverkehr existiert und daher auch nicht für ihn gesorgt werden muss. 

Fazit: 
Wir als Radfahrer sollten mehr für unsere Rechte einstehen und den Verantwortlichen keine Chance lassen uns weiter zu ignorieren. Wir blockieren nicht den Verkehr, wird sind der Verkehr. Wir gehören auf die Straße, selbst in Siegen.
Eine "Critical Mass" wäre ein Versuch wert, oder ?!

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