Freitag, 29. August 2008

Fahrradstraße - Gefahr statt Schutz














Meine "Einreise" nach Siegen erfolgt morgens über eine Fahrradstraße die gleichzeitig als PKW-Zufahrt zu den links und rechts davon befindlichen Parkflächen dient. Diese kostenpflichtigen Parkplätze werden meist von Schülern der umliegenden Bildungseinrichtungen am Fischbacherberg genutzt..














Die Fahrradstraße, die gemessen ihrer Bestimmung dem Schutz der Fahrradfahrer/innen dienen soll, wird hier jedoch zur Farce.

Ich nutze diese Passage seit Jahren regelmäßig morgens und abends. Aus Sicherheitsgründen befahre ich diesen bedingt durch die darüber führende HTS stets düsteren Abschnitt immer mit eingeschalteter Beleuchtung. Auf diesen ca. 150m Fahrradstraße ist der Radfahrer alles, nur nicht bevorrechtigt oder gar geschützt. Scheinbar versuchen einige Autohalter durch ein aggressives, rücksichtsloses und mit hoher Geschwindigkeit bestimmtes Fahrverhalten einige Sekunden zu retten, um doch noch rechtzeitig zur Schulstunde zu gelangen. Auch das typische Imponiergehabe einiger Spätpubertierenden trägt keinesfalls zu der Sicherheit der dortigen Radfahrer/innen bei. Diese verhindern im Gegensatz dazu mit defensiver Fahrweise mögliche Unfälle. Vor zwei Tagen konnte eine ältere Dame (auch mit eingeschalteter Fahrradbeleuchtung und auf der rechten Straßenseite fahrend) nur knapp einem Auto mit nicht angemessener Geschwindigkeit ausweichen. Durch das ständige Wechseln der Fahrbahnseite versuchte der Fahrer einen der nur noch wenigen zur Verfügung stehenden Parkplätze zu erspähen. Die ihm entgegenkommende Radfahrerin nahm er nicht war. Sie konnte nur durch das beherzte Ausweichen einen Unfall verhindern. Den nächsten Vorfall dieser Art werde ich zur Anzeige bringen, um neben der örtliche Polizei auch mal wieder die Radwegebeauftragten der Stadt Siegen auf ein weiteres Armutszeugnis aufmerksam zu machen. Es ist absolut richtig das Fahrradfahrer in reinen Fußgängerzonen von Polizisten angesprochen und mit einer Geldbuße belegt werden. Fast täglich kann man diese berechtigte Kontrolle in der Weidenauer Einkaufszone beobachten. Auf der Fahrradstraße jedoch habe ich, seitdem ich diesen Weg nutze, noch keinen einzigen Polizisten gesehen, der dieses rücksichtslose Verhalten der Autofahrer gegenüber den Fahrradfahrern kontrolliert und auch ahndet.

Gemessen an anderen Unzulässigkeiten die wir als Radfahrer/innen in Siegen zu ertragen haben, kann man dahinter schon ein gewisses System entdecken. Dies mag vielleicht nicht gewollt sein, aber der nicht zu erkennende Wille an dem Zustand auch das Geringste zu ändern, lässt leider keinen anderer Eindruck zu.

Definition Fahrradstraße:

"Fahrradstraßen sind Straßen für Radfahrerinnen und Radfahrer - die gesamte Breite der Fahrbahn ist zum Radweg erklärt! Kraftfahrzeuge dürfen dort - mit mäßiger Geschwindigkeit - nur dann fahren, wenn dies spezielle Zusatzzeichen erlauben.
Der Radverkehr ist gegenüber dem Autoverkehr in jedem Fall bevorrechtigt - Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen deshalb auch nebeneinander fahren!

Fahrradstraßen werden durch besondere Verkehrszeichen ausgeschildert. Allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern ist somit der auf dieser Straße geltende Vorrang für den Radverkehr verdeutlicht. Das am Anfang einer Fahrradstraße stehende Verkehrsschild ist viereckig gestaltet und mittig mit einem weißen Fahrradsymbol auf blauem Grund versehen. Außerdem weist der Schriftzug „Fahrradstraße“ nochmals ausdrücklich auf die hier geltende Regelung hin.

Eine Freigabe der Fahrradstraße für den Kfz-Verkehr wird durch das Zusatzzeichen 'Kraftfahrzeuge frei' angezeigt. Sofern in einer Fahrradstraße der Kfz-Verkehr nur in einer Richtung zugelassen ist und daher mit entgegenkommendem Kraftfahrzeugverkehr zu rechnen ist, wird das Zusatzschild durch einen Pfeil entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung ergänzt. Das Ende der Fahrradstraße wird durch das gleiche quadratische Verkehrszeichen mit dem nun grauen und durchgestrichenen Fahrradsymbol kenntlich gemacht."

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