Dienstag, 9. April 2013

Auch die neue StVO gilt für ALLE !!!


 
Bereits seit Wochen nutzt dieser Anwohner in Siegen-Eiserfeld den "Schutzstreifen" als "Dauerparkplatz" für seinen PKW. Seine Ignoranz ist das eine, das Dulden des Verhaltens von allen Behörden das andere. Das Anheben der Bußgelder für die Verstöße von Fahrradfahrern ist aus Gründen der allgemeinen Verkehrssicherheit nachvollziehbar und sicher auch angemessen. Die Gefährdung von Radfahrern sollte dann aber genauso konsequent verurteilt und bestraft werden. Warum hier mit zweierlei Maß gemessen wird, bleibt mir ein Rätsel. Aber mit der Fertigstellung der neuen Verkehrsführung in der Eiserfelder Mitte versprach man auch die Neubewertung des Schutzstreifens. "Neue rote Farbe muss her" war aus der Darstellung der Verantwortlichen zu entnehmen. Die Markierung ist sicher wichtig, aber gleichzeitig ist es noch wichtiger bereits geltendes Gesetz zur Anwendung zu bringen.

Der Aufkleber auf dem parkenden Auto beinhaltet übrigens einen Text der viel Spielraum lässt, sich ein weiteres, tiefer gehendes Urteil über den Fahrer dieses Wagens zu bilden:
 
„KEIN BALG MIT SCHEISS NAMEN AN BORD“.

 "Am 1. April 2013 tritt die Neufassung der Straßenverkehrsordnung in Kraft, und dann ist Schluss mit der preiswerten Alternative zu den Parkhausgebühren. Denn eines haben alle Änderungen gemeinsam - im Vergleich zu früher werden Verkehrsverstöße härter geahndet:
.... 
Parken auf Schutzstreifen für Radfahrer oder auf Radwegen kostet künftig 20 Euro, ab einer Stunde dann 30 Euro. Die Gebühren hierfür wurden jeweils um 5 Euro angehoben.
...."

Quelle: Spiegel Online  

Info: Gesamtfassung der neuen Straßenverkehrsordnung

Gegenüberstellung von "Radfahrstreifen" und "Schutzstreifen":
"Radfahrstreifen sind von der Fahrbahn durch eine dicke, durchgezogene Linie getrennt und mit Fahrrad-Piktogrammen gekennzeichnet. Zum Fahrbahnrand oder zu parkenden Autos können sie zusätzlich mit einem dünnen durchgezogenen Strich abgegrenzt sein. Autos dürfen auf Radfahrstreifen nicht fahren, halten oder parken. An Ampeln fahren Radfahrer nach den Signalen für den Autoverkehr, soweit nicht eigene Signale aufgestellt sind.

Schutzstreifen sind Teil der Fahrbahn und durch eine dünne, unterbrochene Linie gekennzeichnet. Sie sind ebenfalls mit Fahrrad-Piktogrammen gekennzeichnet. Autos dürfen auf Schutzstreifen nicht parken und nur ausnahmsweise fahren, z. B. in einer engen Straße, wenn zwei Busse sich begegnen. Halten bis zu drei Minuten ist auf Schutzstreifen zulässig. Die Breite der restlichen Fahrbahn zwischen den Schutzstreifen ist so gewählt, dass zwei Autos sich in der Regel begegnen können. An Ampeln fahren Radfahrer nach den Signalen für den Autoverkehr.

Radfahrstreifen und Schutzstreifen
...bieten Komfort:

Radfahrstreifen wie auch Schutzstreifen bieten hohen Fahrkomfort und die Möglichkeit, schnell voranzukommen.

...bieten Sicherheit:
Auf Radfahrstreifen und Schutzstreifen sind Fahrradfahrer für Autofahrer besser zu sehen, besonders an Kreuzungen und Zufahrten. Diese sind bei Radwegen der häufigste Unfallort. Gegenüber dem Mitfahren auf der Fahrbahn haben Radfahrstreifen und Schutzstreifen den Vorteil, dass Radfahrer an wartenden Autos (z. B. an Ampeln) bequemer vorbei fahren können. Dies ist für die Verkehrssicherheit von Bedeutung, da sie so aus dem „Toten Winkel“ der Autofahrer heraus in deren Blickfeld vorfahren können.

...verhindern Konflikte:
Radfahrstreifen und Schutzstreifen helfen, Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern zu vermeiden, wie sie auf Radwegen oder bei erlaubter Nutzung des Gehweges vorkommen können.

...sorgen für Ordnung:
Radfahrstreifen und Schutzstreifen führen dazu, dass Radfahrer weniger häufig in der falschen Richtung, d. h. links der Fahrbahn fahren. Linksfahrende Radfahrer (Falschfahrer) sind überdurchschnittlich oft an Unfällen beteiligt, weil Autofahrer an Einmündungen nicht mit ihnen rechnen."


Quelle: www.hamburg.de

2 Kommentare:

Andreas hat gesagt…

Radstreifen und Schutzstreifen sind von allen "Radverkehrsanlagen" das geringste Übel ... aber alles andere als wünschenswert. Sie verleiten den motorisierten Verkehr zu Überholvorgängen mit zu geringem Abstand. Sie zwingen den Radverkehr oft in den Öffnungsbereich daneben parkender Fahrzeuge und sie erzeugen genau wie Bordsteinradwege bei Autofahrern ein Gefühl von "Das ist meine Fahrbahn, hier hat der Radfahrer nichts zu suchen." Genau die Dinge, die man nicht haben möchte.

Siegerländer hat gesagt…

Das sehe ich grundsätzlich genauso wie du. Aber es ist doppelt ärgerlich, falls ein vorhandener Schutzstreifen „erlaubterweise“ zugeparkt werden darf und ich auf meiner Strecke zur Arbeit für 500 Meter auf einen benutzungspflichtigen Zweirichtungsradweg verwiesen werde, für den an dieser Stelle laut „§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung“ keine Grundlage besteht. Aber in Siegen, das Abschneiden beim letzten ADFC-Radklimatest zeigt dies überdeutlich, hat man als Radfahrer so gut wie keine Unterstützung. Ein Fahrradbeauftragter der laut Stellenplan 20 Minuten für diese Primärtätigkeit pro Tag investieren darf, ist auch nicht mehr als eine kleine unscheinbare Fußnote in der Siegener Fahrradszene. Habt ihr in Bad Oeynhausen schon Erfahrungen mit einer „Critical Mass“ gemacht? Vielleicht schreckt dies ja, mit medialer Unterstützung, die Verantwortlichen vom Schreibtisch hoch...