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Freitag, 14. Juni 2013

Radwegbenutzungspflicht nicht aufgehoben



 

Originalpost vom 24.04.2013:


Sehr geehrter Herr ....,

nach Abschluss des Anhörungsverfahrens bei der Kreispolizeibehörde und dem Baulastträger (Landesbetrieb Straßenbau NRW) wird Ihr Antrag auf Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht aus nachfolgenden Gründen nicht befürwortet.

Die L 907 zwischen Rinsdorf und Eisern weist eine Verkehrsbelastung von 6279 Kfz/24h mit einem relativ hohen Anteil an Schwerverkehr von 690 Fz /24h aus. Die Fahrbahnbreite beträgt 6,50 m. Gemäß der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) wird Mischverkehr auf Fahrbahnen mit Breiten zwischen 6,00 und 7,00 m und Kraftfahrzeugverkehrsstärken über 400 Kfz /h problematisch gesehen. Da es sich hier zudem um eine Bedarfsumleitung für die BAB A 45 (U 23 / U32) handelt, kann im Begegnungsfall der Radfahrer nicht mit ausreichendem Sicherheitsabstand überholt werden.

Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können und stehe Ihnen für Fragen
gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße
Im Auftrag
Gez. Dinter 

Universitätsstadt Siegen 
FB 7/1-4
Straßenverkehrsbehörde
Lindenplatz 7
57078 Siegen

Tel.:       0271/404-3309
Fax:       0271/404-2738

Mittwoch, 5. Juni 2013

...Fortsetzung "Anfrage Radwegbenutzungspflicht vom 22.03.2013"

Original-Post vom 24.04.2013

Zweirichtungsradweg mit Benutzungspflicht zwischen 
Wilnsdorf-Rinsdorf und Siegen-Eisern:

 
Chronologie meiner Anfrage, die Benutzungspflicht für diesen Radweg auf Basis des BVerwG-Urteil 3C 42.09 aufzuheben:

22.03.2013 Anschreiben an Herrn Andreas Klein, Vorsitzender Verkehrsausschuss der Gemeinde Wilnsdorf

23.03.2013 Annahmebestätigung von Herrn Andreas Klein, mit dem Verweis diesen Antrag an Herrn Josef Nordmann (Gemeinde Wilnsdorf, Leiter Fachbereich III, Gemeindeentwicklung) weitergeleitet zu haben, damit man in der nächsten Verkehrsausschusssitzung darüber beraten kann.

10.04.2013 Mitteilung von Herrn Christoph Nöll (Gemeinde Wilnsdorf, Ordnungsamt), dass er meine Anfrage an die Stadt Siegen weitergeleitet hat.

Begründung: Dieser Rad- und Fußweg ist eine Maßnahme des Landesbetrieb Straßen NRW im Zuge des Ausbaus der L 907. Da sich der Fuß-/Radweg überwiegend in der Gemarkung Siegen (Ortsteil Eisern) befinde, wird meine Anfrage zuständigkeitshalber an die Stadt Siegen mit Bitte um Beantwortung meiner Frage weitergeleitet. Die Stadt Siegen ist zuständig für die Prüfung/Anordnung von Beschilderungen im Stadtgebiet. Von dort werde ich nun eine entsprechende Antwort erhalten.

23.04.2013 Eingang beim zuständigen Sachbearbeiter der Stadt Siegen Abteilung 7/1 Straße und Verkehr (Laut Mitarbeiter Stadt Siegen) 

16.05.2013 Rückfrage bei der Stadt Siegen Abetilung 7/1 bzgl. aktuellem Bearbeitungsstand meiner obigen Anfrage.

16.05.2013 Da der Abteilungsleiterin mein Schreiben zwar bekannt vorkam, aber sie keine Kenntnis mehr über die hausinterne Weiterleitung hatte, habe ich ihr das Originalanschreiben nochmals zugemailt. 

16.05.2013 Nun konnte auch der beauftragte Mitarbeiter ermittelt werden. Laut seiner Aussage hat am 14.05.2013 eine Ortsbesichtigung stattgefunden. Ergebnis: Man werde die "Sache" in die Anhörung geben. Aus seiner Sicht sollte der Abschaffung der Radwegbenutzungspflicht nichts im Wege stehen. Man teilte mir außerdem mit, mich über die stattfindende Anhörung und über das entsprechende Ergebnis in Kenntnis zu setzen. 

05.06.2013 ...

Mittwoch, 24. April 2013

Radwegbenutzungspflicht Rinsdorf - Eisern

Nach dem Ausbau der Landstraße L907 im Jahre 2010 wurde gleichzeitig talseitig ein Fußgängerweg neben der Landstraße errichtet. Später wurden dann auch entsprechende Schilder installiert, die diesen Weg nun auch verbindlich als "Radweg" deklarieren.
 
Aber laut BVerwG-Urteil 3C 42.09 dürfen die Gebotsschilder zur Radwegbenutzung nur dann genutzt werden und damit den Radfahrer zur Benutzung eines Radweges zwingen, "wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt" (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO).  

Auf der Grundlage dieses Urteils leite ich daher für den oben genannten Radweg keine zwingende Radwegbenutzungspflicht ab.
Für die gemeinsame Nutzung für Fußgänger und Radfahrer, dieses als Zweirichtungsradweg ausgewiesenen Abschnittes, sieht der Gesetzgeber bei dieser Nutzung außerdem eine Mindestbreite von 2,50m vor, die bei diesem Radweg nicht gegeben ist.

Eine entsprechende Beschilderung als Fußgängerweg (Verkehrszeichen 239) mit dem Hinweis "Fahrrad frei" würde die Nutzung für Fahrradfahrer zwar weiter ermöglichen, aber nicht zwingend vorschreiben.

Lage und Beschreibung des betroffenen Radweges:
Ortsausgang Wi-Rinsdorf Richtung Si-Eisern (beginnend kurz vor der Bushaltestelle Richtung Si-Eisern),
Zweirichtungsradweg mit gleichberechtigter Fußgängermitbenutzung (Verkehrszeichen 240).
Der Radweg hat insgesamt eine Länge von ca. 500 Meter und ist durch einen schmalen Grünstreifen von der L907 getrennt, für die auf diesem Abschnitt eine Höchstgeschwindigkeit von 60km/h vorgegeben ist.


Beginn des Radwegs unmittelbar vor der Bushaltestelle Ortsausgang Rinsdorf:
Für die L907 ist hier außerorts in beide Richtungen eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h vorgeschrieben:
 Der Verlauf der Straße ist übersichtlich und frei einsehbar. Der bauliche Zustand ist  sehr gut:
 Nach knapp 400Meter erreicht man den nächsten Ort Siegen-Eisern:
 Unmittelbar nach dem Fußgängerüberweg, nach insgesamt 500m, endet der Radweg:
Der Blick aus Siegen-Eisern Richtung Wilnsdorf-Rinsdorf zeigt durch das Verkehrszeichen an, dass auch in dieser entgegengesetzten Fahrtrichtung eine Benutzungspflicht für Radfahrer besteht:

Chronologie meiner Anfrage, die Benutzungspflicht für diesen Radweg auf Basis des BVerwG-Urteil 3C 42.09 aufzuheben:

22.03.2013 Anschreiben an Herrn Andreas Klein, Vorsitzender Verkehrsausschuss der Gemeinde Wilnsdorf

23.03.2013 Annahmebestätigung von Herrn Andreas Klein, mit dem Verweis diesen Antrag an Herrn Josef Nordmann (Gemeinde Wilnsdorf, Leiter Fachbereich III, Gemeindeentwicklung) weitergeleitet zu haben, damit man in der nächsten Verkehrsausschusssitzung darüber beraten kann.

10.04.2013 Mitteilung von Herrn Christoph Nöll (Gemeinde Wilnsdorf, Ordnungsamt), dass er meine Anfrage an die Stadt Siegen weitergeleitet hat. 
Begründung: Dieser Rad- und Fußweg ist eine Maßnahme des Landesbetrieb Straßen NRW im Zuge des Ausbaus der L 907. Da sich der Fuß-/Radweg überwiegend in der Gemarkung Siegen (Ortsteil Eisern) befinde, wird meine Anfrage zuständigkeitshalber an die Stadt Siegen mit Bitte um Beantwortung meiner Frage weitergeleitet. Die Stadt Siegen ist zuständig für die Prüfung/Anordnung von Beschilderungen im Stadtgebiet. Von dort werde ich nun eine entsprechende Antwort erhalten.


...am 15.05.2013 weiterhin offen: Die Reaktion der Stadt Siegen seit dem 10.04.2013