Freitag, 14. Juni 2013

Radwegbenutzungspflicht nicht aufgehoben



 

Originalpost vom 24.04.2013:


Sehr geehrter Herr ....,

nach Abschluss des Anhörungsverfahrens bei der Kreispolizeibehörde und dem Baulastträger (Landesbetrieb Straßenbau NRW) wird Ihr Antrag auf Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht aus nachfolgenden Gründen nicht befürwortet.

Die L 907 zwischen Rinsdorf und Eisern weist eine Verkehrsbelastung von 6279 Kfz/24h mit einem relativ hohen Anteil an Schwerverkehr von 690 Fz /24h aus. Die Fahrbahnbreite beträgt 6,50 m. Gemäß der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) wird Mischverkehr auf Fahrbahnen mit Breiten zwischen 6,00 und 7,00 m und Kraftfahrzeugverkehrsstärken über 400 Kfz /h problematisch gesehen. Da es sich hier zudem um eine Bedarfsumleitung für die BAB A 45 (U 23 / U32) handelt, kann im Begegnungsfall der Radfahrer nicht mit ausreichendem Sicherheitsabstand überholt werden.

Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können und stehe Ihnen für Fragen
gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße
Im Auftrag
Gez. Dinter 

Universitätsstadt Siegen 
FB 7/1-4
Straßenverkehrsbehörde
Lindenplatz 7
57078 Siegen

Tel.:       0271/404-3309
Fax:       0271/404-2738

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