Mitverschulden ohne Fahrradhelm: ADFC kritisiert Urteil
"Der ADFC kritisiert ein Urteil des Schleswig-Holsteinischen
Oberlandesgerichts. Dieses hatte entschieden, dass Radfahrer ohne Helm
beim Zusammenstoß mit einem Auto eine Mitschuld tragen, wenn der Helm
bei einem Sturz Kopfverletzungen verhindert oder gemindert hätte. Dies
gelte auch dann, wenn der Unfallgegner den Unfall allein verursacht hat (Urteil vom 5. Juni 2013; Az. 7 U 11/12)."
"Die verletzte Radfahrerin ist nach dem Urteil des OLG Schleswig-Holstein
ADFC-Mitglied geworden und ist entschlossen, gegen das Urteil Revision
beim Bundesgerichtshof einzulegen. Der ADFC wird sie dabei nach Kräften
unterstützen."
Quelle: adfc.de
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