Mittwoch, 19. Juni 2013

Mitverschulden ohne Fahrradhelm: ADFC kritisiert Urteil

"Der ADFC kritisiert ein Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts. Dieses hatte entschieden, dass Radfahrer ohne Helm beim Zusammenstoß mit einem Auto eine Mitschuld tragen, wenn der Helm bei einem Sturz Kopfverletzungen verhindert oder gemindert hätte. Dies gelte auch dann, wenn der Unfallgegner den Unfall allein verursacht hat (Urteil vom 5. Juni 2013; Az. 7 U 11/12)."

"Die verletzte Radfahrerin ist nach dem Urteil des OLG Schleswig-Holstein ADFC-Mitglied geworden und ist entschlossen, gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen. Der ADFC wird sie dabei nach Kräften unterstützen."

Quelle: adfc.de

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