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Mittwoch, 20. Mai 2015

Siegen-Eiserfeld ... mal wieder eine Großbaustelle

Bedingt durch die Komplettsanierung der "Eiserfelder Straße" vom neuen Kreisel bis zum  Bahnhof haben die Verantwortlichen den Entschluss gefasst die Radfahrer von dieser Großbaustelle fernzuhalten. Daher ist aus beiden Richtungen kommend ein striktes  Durchfahrtverbot für Radfahrer eingerichtet worden. Momentan, die Baustelle wandert bis Ende des Jahres bis zum Bereich "Eiserfelder Bahnhof", ist somit eine Umgehung von der Aldi-Einfahrt bis zum Hallenbad vorgesehen.

So weit, so gut? Leider bezieht sich diese
Einrichtung lediglich auf das Aufstellen von Durchfahrtverbotsschilder und der notwendigen Umleitungsbeschilderung. Denn falls der geneigte Fahrradfahrer jetzt davon ausgeht, dass man ihm auf dieser Umleitungspassage z.B. eine unterstützende Überquerungshilfen für Hochbordsteinkanten anbietet, dann hat er wohl noch nie mit der in Siegen deutlich ausgeprägten, fehlenden Unterstützung für Radfahrer Bekanntschaft gemacht. 
Wenn man nun bedenkt, dass sich die Stadt Siegen laut Maßnahmenkatalog des aktuellen „Integrierten Klimakonzeptes" mittelfristig um die Aufnahme in die "AGFS - Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW" bemüht, dann liegen wohl erneut Anspruch und Wirklichkeit sehr weit auseinander. 

Hochbordsteine auf beiden Seiten der Hallenbadzufahrt / Radfahr-Umleitung:
Morgens um 7:15 Uhr ist diese Umgehung oftmals noch gesperrt:
Will man die Radfahrer schützen oder versucht man uns erneut aus dem Revier der anderen Verkehrsteilnehmer zu verdrängen? Wenn man uns etwas Gutes tun möchte, dann genügt es nicht nur entsprechende Verbotsschilder aufzustellen. Ein E-Rollstuhlfahrer musste gestern komplett durch die Baustelle fahren, weil er die Hochbordsteine ohne fremde Hilfe nicht überwinden konnte. Durchdachte Barrierefreiheit und Inklusion sieht anders aus.

...ergänzende "Momente" meines Radfahreralltags auf der Strecke nach Si-Weidenau:

Durch den VDSL-Ausbau in Siegen muss man auch auf Radwegen mit regelmäßigem Baustellenverkehr rechnen. Dieser lässt schon mal das eine oder andere wackelige Vermächtnis zurück:
Gestern kam mir im Verlauf dieses kombinierten Fußgänger-/Radweges ein aus der Eintracht kommender, mit überhöhter Geschwindigkeit fahrender Mitarbeiterbus der ausführenden Firma entgegen. Nur mit einem beherzten Ausweichen auf den Grünstreifen konnten sich einige Läufer in Sicherheit bringen. Dieser Abschnitt wird von dieser Firma oft als Abkürzung in Richtung Industriegebiet "Schemscheid" genutzt. Da in diesem Bereich zunehmend kleine und große Erholungssuchende unterwegs sind, muss von allen "Verkehrsteilnehmer" eine entsprechende Rücksichtnahme gelebt werden.

Auf der Weiterfahrt wird dieser Radweg im Bereich des Lockschuppens seit Wochen regelmäßig als Parkfläche genutzt:

Vor geraumer Zeit hatte ich diesen Blog eingestellt. Auch wenn er nicht zu einer wahrnehmbaren Verbesserung der Situation für Radfahrer in Siegen und Wilnsdorf beiträgt, so werde ich an dieser Stelle zukünftig wieder von meinen Erlebnissen als "Zweiradpendler" berichten. 

Einige, leider regelmäßige Erlebnisse auf meiner Fahrt zur Arbeit:

- PKW und LKW befahren durchgängig den Schutzstreifen in Eiserfeld
- rasende parkplatzsuchende Berufsschüler auf der "Fahrradstraße" unter der HTS (im Straßenverlauf "An der Unterführung")
- Fahrradwege und Schutzstreifen werden als Parkplatz benutzt
- bewusstes oder unbewusstes Vorfahrtnehmen von motorisierten Verkehrsteilnehmer
(ich fahre grundsätzlich nur noch mit Licht, leider meist ohne Wirkung)
- kein Einhalten des Mindestabstandes beim Überholen mit oder ohne Gegenverkehr
- Queren der Fahrbahn von Autos und Fußgänger ohne auf den Radverkehr zu achten
- schlechte Straßenbeläge und Schlaglöcher besonders im Straßenrandbereich

Mittwoch, 24. April 2013

Radwegbenutzungspflicht Rinsdorf - Eisern

Nach dem Ausbau der Landstraße L907 im Jahre 2010 wurde gleichzeitig talseitig ein Fußgängerweg neben der Landstraße errichtet. Später wurden dann auch entsprechende Schilder installiert, die diesen Weg nun auch verbindlich als "Radweg" deklarieren.
 
Aber laut BVerwG-Urteil 3C 42.09 dürfen die Gebotsschilder zur Radwegbenutzung nur dann genutzt werden und damit den Radfahrer zur Benutzung eines Radweges zwingen, "wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt" (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO).  

Auf der Grundlage dieses Urteils leite ich daher für den oben genannten Radweg keine zwingende Radwegbenutzungspflicht ab.
Für die gemeinsame Nutzung für Fußgänger und Radfahrer, dieses als Zweirichtungsradweg ausgewiesenen Abschnittes, sieht der Gesetzgeber bei dieser Nutzung außerdem eine Mindestbreite von 2,50m vor, die bei diesem Radweg nicht gegeben ist.

Eine entsprechende Beschilderung als Fußgängerweg (Verkehrszeichen 239) mit dem Hinweis "Fahrrad frei" würde die Nutzung für Fahrradfahrer zwar weiter ermöglichen, aber nicht zwingend vorschreiben.

Lage und Beschreibung des betroffenen Radweges:
Ortsausgang Wi-Rinsdorf Richtung Si-Eisern (beginnend kurz vor der Bushaltestelle Richtung Si-Eisern),
Zweirichtungsradweg mit gleichberechtigter Fußgängermitbenutzung (Verkehrszeichen 240).
Der Radweg hat insgesamt eine Länge von ca. 500 Meter und ist durch einen schmalen Grünstreifen von der L907 getrennt, für die auf diesem Abschnitt eine Höchstgeschwindigkeit von 60km/h vorgegeben ist.


Beginn des Radwegs unmittelbar vor der Bushaltestelle Ortsausgang Rinsdorf:
Für die L907 ist hier außerorts in beide Richtungen eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h vorgeschrieben:
 Der Verlauf der Straße ist übersichtlich und frei einsehbar. Der bauliche Zustand ist  sehr gut:
 Nach knapp 400Meter erreicht man den nächsten Ort Siegen-Eisern:
 Unmittelbar nach dem Fußgängerüberweg, nach insgesamt 500m, endet der Radweg:
Der Blick aus Siegen-Eisern Richtung Wilnsdorf-Rinsdorf zeigt durch das Verkehrszeichen an, dass auch in dieser entgegengesetzten Fahrtrichtung eine Benutzungspflicht für Radfahrer besteht:

Chronologie meiner Anfrage, die Benutzungspflicht für diesen Radweg auf Basis des BVerwG-Urteil 3C 42.09 aufzuheben:

22.03.2013 Anschreiben an Herrn Andreas Klein, Vorsitzender Verkehrsausschuss der Gemeinde Wilnsdorf

23.03.2013 Annahmebestätigung von Herrn Andreas Klein, mit dem Verweis diesen Antrag an Herrn Josef Nordmann (Gemeinde Wilnsdorf, Leiter Fachbereich III, Gemeindeentwicklung) weitergeleitet zu haben, damit man in der nächsten Verkehrsausschusssitzung darüber beraten kann.

10.04.2013 Mitteilung von Herrn Christoph Nöll (Gemeinde Wilnsdorf, Ordnungsamt), dass er meine Anfrage an die Stadt Siegen weitergeleitet hat. 
Begründung: Dieser Rad- und Fußweg ist eine Maßnahme des Landesbetrieb Straßen NRW im Zuge des Ausbaus der L 907. Da sich der Fuß-/Radweg überwiegend in der Gemarkung Siegen (Ortsteil Eisern) befinde, wird meine Anfrage zuständigkeitshalber an die Stadt Siegen mit Bitte um Beantwortung meiner Frage weitergeleitet. Die Stadt Siegen ist zuständig für die Prüfung/Anordnung von Beschilderungen im Stadtgebiet. Von dort werde ich nun eine entsprechende Antwort erhalten.


...am 15.05.2013 weiterhin offen: Die Reaktion der Stadt Siegen seit dem 10.04.2013

Montag, 22. April 2013

Wilnsdorf: Bürgerentscheid gescheitert

"Der Bürgerentscheid über die Frage "Sollen die Grundschulstandorte Anzhausen, Obersdorf und Wilden erhalten bleiben?" ist ausgewertet. Auf die Antwort Ja entfielen 3.361 Stimmen, auf die Antwort Nein entfielen 2.974 Stimmen. Damit ist der Bürgerentscheid am nötigen Quorum gescheitert: Mindestens 20% der Abstimmungsberechtigten hätten mit Ja abstimmen müssen (3.470 Stimmen), erreicht wurde eine Zustimmung von 19,37%."

Quelle: Gemeinde Wilnsdorf
Reaktion der Bürgerbewegung: "Das ist das Zeitalter der Gleichgültigkeit".

(Nebenbei erwähnt: Schlechte Verlierer sind sie auch noch ...)

Meine Meinung: Zum Glück waren am Ende die Sachargumente dem individuellen, egoistischen Interesse einer Minderheit doch überlegen. Statt zu einer tragfähigen Gesamtsicherung der Wilnsdorfer Grundschullandschaft beizutragen, galt es auf Seiten der Bürgerbewegung ohne Rücksicht auf die Entwicklung der Kinderzahlen, das Bestehende egal um welchen Preis zu erhalten.
Die nachlassenden Kinderzahlen werden noch viel mehr Früchte tragen, auch wenn dies hier bei uns "landläufig" noch nicht so direkt wahrgenommen wird.

Zu der Reaktion der Bürgerbewegung möchte ich noch anmerken, dass diese trotzig angemahnte "Gleichgültigkeit" einigen Mitgliedern dieser Truppe genauso anzulasten wäre. Denn ich weiß aus eigener Erfahrung, dass dort auch nur dann die tragfähige Gemeinschaft beschworen wird und das Desinteresse anderer blumenreich kritisiert wird, solange es um den eigenen Vorteil geht. Ansonsten herrscht auch bei diesen "Bürgern" und "Mitmenschen" die Meinung "...das geht mich nichts an...". "...da habe ich ja nichts von..." Da kommt es auch schon einmal vor, dass man den ehemals nahestehenden Menschen, der etwas tut mit dem man nichts anfangen kann, einfach mal fallen lässt und mit Desinteresse und manchmal auch mit Vorhaltungen überschüttet. Man will sich auch keine Mühe geben die treibende Kraft dieses Menschen zu verstehen.


"Das ist das Zeitalter der Gleichgültigkeit" .... genauso sehe ich das auch.


Übrigens: Die Wahlbeteiligung in unserer Familie lag bei genau 100 %.

Donnerstag, 18. April 2013

SPD Wilgersdorf: "Nur ein Nein zum Bürgerentscheid sichert guten Unterricht"


1. Wilnsdorfer Bürgerentscheid:  

"Sollen die Grundschulstandorte Anzhausen, Obersdorf und Wilden erhalten bleiben?"



Gelebte Demokratie


Alle Parteien im Rat der Gemeinde Wilnsdorf haben das Bürgerbegehren für zulässig erklärt und es dann inhaltlich abgelehnt. Damit ist der Weg frei für den ersten Bürgerentscheid der Gemeinde Wilnsdorf. Am 21. April sind nun alle Wilnsdorfer Bürger aufgerufen an die Wahlurne zu schreiten und selbst zu entscheiden:
  • ob sie in einer kleinen Gemeinde wie Wilnsdorf sieben Grundschulstandorte mit schlechter Lehrerversorgung und damit schlechter Unterrichtsqualität haben wollen,
oder
  • ob ihnen die Qualität des Unterrichts wichtiger ist, auch wenn das bedeutet, dass das Kind ggf. nicht im eigenen sondern im Nachbardorf unterrichtet wird.
Stellungnahme der SPD-Wilgersdorf:

"Im zweiten Tagesordnungspunkt beschäftigten sich die Sozialdemokraten mit den negativen Auswirkungen des geplanten Bürgerentscheids auf die Grundschule Wilgersdorf. Zurzeit ist in der Gemeinde Wilnsdorf trotz besserer Lehrerversorgung als in den Nachbarkommunen die Unterrichtsversorgung schlechter ist als in den Nachbargemeinden. Der Grund für diesen Unterrichtsausfall liegt in der Tatsache begründet, dass – obwohl die Grundschülerzahl fast um die Hälfte zurückgegangen ist – immer noch sieben Schulstandorte künstlich am Leben erhalten werden. Schon jetzt müssen Wilgersdorfer Lehrer an den anderen Grundschulen aushelfen, so dass trotz vorbildlicher Klassenstärke in Wilgersdorf ein Unterrichtsausfall zu verzeichnen ist. Nur wenn der Bürgerentscheid mehrheitlich abgelehnt wird und vier Grundschulen über die günstige Lehrer-Schüler-Besetzung verfügen, haben – so die Mitglieder des Ortsvereins – die Wilgersdorfer Eltern für sechs Jahre eine gesetzlich garantierte Planungssicherheit, da der Schulentwicklungsplan, den der Rat mit großer Mehrheit beschlossen hat, für die Grundschule Wilgersdorf ausdrücklich eine Bestandsgarantie enthält. „Wir dürfen nicht unsere Grundschule durch ein Ja beim Bürgerentscheid aufs Spiel setzen und noch mehr Unterrichtsausfall produzieren“, argumentiert Erich Upphoff. Der Ortsverein wehrt sich vor allen dagegen, dass zu den kleinen Schulen Anzhausen, Obersdorf und Wilden, die mit acht oder neun Kindern keine eigene Eingangsklassen bilden können, Kinder aus allen Ortsteilen der Gemeinde vier Jahre lang zum Auffüllen hin- und her gefahren werden."

Quelle: SPD Wilnsdorf

Mittwoch, 17. April 2013

NEIN zu dem Erhalt aller Grundschulen in Wilnsdorf


Am Sonntag, dem 21. April 2013, wird in der Gemeinde Wilnsdorf der Bürgerentscheid über die Frage "Sollen die Grundschulstandorte Anzhausen, Obersdorf und Wilden erhalten bleiben?" stattfinden.

Alle, fast alle Parteien der Gemeinde Wilnsdorf sagen:



Die mehrheitlichen, sachlichen Argumente des Wilnsdorfer Rates für das gemeinsame "NEIN" zu dem Erhalt aller Grundschulen in Wilnsdorf.

So eindeutig einig war sich der Wilnsdorfer Rat in der Vergangenheit selten, aber hier soll zum Wohle der Kinder und zur langfristigen Sicherheit  eines qualifizierten Unterrichtes und nicht für die Begehrlichkeiten einiger Weniger entschieden werden. 


SPD Wilnsdorf sagt NEIN:

"Mit einer NEIN-Stimme können Sie eine hochwertige Schulbildung gewährleisten
Leider gibt es nicht pro Klasse, sondern nur pro ca. 23 Schüler einen Lehrer. Wenn also alle Schulen deutlich unter 23 Kinder pro Klasse haben, gibt es zu wenige Lehrerstellen. Bereits letztes Jahr gab es für 7 Schulen nur 6 Lehrer. Solche Probleme wird es zukünftig noch öfter geben. Die Schulen können deswegen kaum noch Förderunterricht anbieten oder sonstige Zusatzangebote ermöglichen. Wenn Lehrer krank werden, gibt es kaum Ersatz.


Mit einer NEIN-Stimme können Sie Verlässlichkeit und Planungssicherheit geben
Seit zwei Jahren müssen die Eltern der einzuschulenden Kinder bangen, ob diese überhaupt einen Platz an ihrer Grundschule bekommen. 


Mit einer NEIN-Stimme können Kinder aus einem Dorf auch in eine Schule gehen
Bereits jetzt muss ein Teil der Kinder aus Wilnsdorf und Rinsdorf nach Wilden fahren, um diesen Standort „aufzufüllen“. Da die drei kleinen Schulen Kinder von auswärts zum „Auffüllen“ brauchen, droht dieses Zerreißen von Dörfern noch weiteren Ortschaften.


Mit einer NEIN-Stimme gibt es gleiche Chancen für alle Kinder
Derzeit gibt es in der Gemeinde Wilnsdorf Klassen mit 15 Kindern und Klassen mit 30 Kindern. Das ist nicht gerecht. Hat das Bürgerbegehren Erfolg, wird dieses Ungleichgewicht noch häufiger auftreten."


Quelle: SPD Wilnsdorf

CDU Wilnsdorf sagt NEIN:

Die Einschulungszahlen:
Die neuen 4 Standorte mit den entsprechenden Vorteilen:
Quelle: CDU Wilnsdorf

Die Grünen in Wilnsdorf sagen NEIN:

"Grundschullandschaft: Klare Position


Die Grundschullandschaft der Gemeinde Wilnsdorf hat stürmische Monate hinter sich, geprägt von Unsicherheit für Eltern und ihre Kinder, welche Konsequenzen der demografische Faktor in ihrem Ortsteil für den Grundschulbesuch verursacht. Die entstandenen Emotionen ließen die Politik zögern, Lösungsmöglichkeiten, wie es mit den Grundschulen in der Gemeinde weitergehen soll, zu diskutieren und zu beschließen. Zeit sollte gewonnen werden. Die Wilnsdorfer Grünen haben sich in den vergangenen Monaten die Reaktionen aus den betroffenen Ortsteilen angesehen, deren Argumentationen gelesen und über Lösungen diskutiert.
In den Sitzungen des „Runden Tisches“ konnten Schulleitungen und Schulpflegschaften ihre Positionen zu notwendigen Veränderungen darlegen. Zu konkreten Vorschlägen kam es nicht. Folgende Aussagen aus diesem Gesprächskreis wurden  von den Antragsstellern berücksichtigt:

  • Eine dauerhafte Lösung ist anzustreben, damit Eltern Planungssicherheit haben.
  • Eine nachvollziehbare und begründete Gesamtlösung wäre für Eltern akzeptabel.
  • Nach Abwägung von Vor- und Nachteilen der gegenwärtigen Situationen an den beiden Verbundschulen erscheint eine größere Lösung sinnvoll.
  • Jahrgangsübergreifender Unterricht wird zum größten Teil abgelehnt.
Aufgrund der dortigen Diskussionen und der aktuellen Zahlen des Schulentwicklungsplanes haben die Wilnsdorfer Grünen zwei Vorschläge erarbeitet und in die Tagesordnung des Rates am 28.06. eingebracht. Dies geschieht im Bewusstsein, dass jeder Beschluss, das Schulwesen einer Gemeinde neu zu ordnen, große Emotionalität bei den Betroffenen erzeugt, dass im Rat eine Entscheidung herbeizuführen ist, die alle betroffenen Ortsteile als gleichrangig ansieht, damit es weder Gewinner noch Verlierer gibt. Lorbeeren sind nicht zu verdienen. Der Rat will am 27. September eine Entscheidung für 2013/2014 treffen.

Mit den vorliegenden Beschlussvorschlägen soll die Grundschullandschaft der Gemeinde zukunftssicher werden. Sie orientieren sich am Interesse der Gesamtgemeinde, allen Grundschulkindern eine bestmögliche Bildung zu geben.

Nach unserer Meinung sollte es in der Gemeinde Wilnsdorf zukünftig zwei einzügige und zwei zweizügige Grundschulen geben.
Die Schule in Wilnsdorf wird zweizügig und die Grundschule in Wilgersdorf bleibt einzügig.
Es ergeben sich dann zwei Möglichkeiten:
Die Schule in Niederdielfen wird zweizügig, dann müsste die Grundschule Rudersdorf einzügig werden oder umgekehrt.

Damit einer der Vorschläge umgesetzt werden kann, muss beschlossen werden, dass die Grundschule Anzhausen aufgelöst wird und ausläuft und die Teilstandorte Obersdorf und Wilden geschlossen werden.
Die Schule in Wilnsdorf würde von den Kindern aus Obersdorf, Rinsdorf, Wilnsdorf und Wilden besucht.
Würde die Grundschule in Niederdielfen zweizügig, nähme sie die Kinder aus Anzhausen, Flammersbach, Nieder- und Oberdielfen auf. Würde die Grundschule in Rudersdorf zweizügig, würden dort neben den Kindern aus Rudersdorf und Gernsdorf die Kinder aus Flammersbach und Anzhausen unterrichtet.  


Diese Vorschläge haben folgende Vorteile:
  • Sichere Zweizügigkeit in den kommenden Schuljahren bis 2018 ist für die Grundschulen in Wilnsdorf und in Niederdielfen bzw. Rudersdorf gewährleistet.
  • Geringe Schwankungen bei den Schülerzahlen können aufgefangen werden und erfordern im vorhersehbaren Zeitraum keine neuerlichen schulorganisatorischen Maßnahmen.
  • Alle Kinder eines Ortsteils besuchen zusammen eine Grundschule.
  • Kein Kind muss abgewiesen werden.
  • Kein Kind muss je nach Bedarf zum Ausgleich von Klassenstärken von einem Schulstandort zum anderen geschoben werden.
  • Die Standorte sind vom Raumprogramm für Zweizügigkeit ausgelegt.
  • Die den Schulen zustehenden Lehrerstellen stabilisieren die Unterrichtsversorgung. Bei Zweizügigkeit werden Verbesserungen z. B. für Individuelle Fördermaßnahmen, für die Nutzung von Lehrerstunden, für eine Ausweitung des Bildungsangebotes und für einen besser zu planenden Vertretungsunterricht möglich.
  • Die Organisation des Schulbetriebs wird erleichtert und verbessert. Belastungen des Lehrpersonals werden reduziert und deren pädagogische Arbeit profitiert.
  • Die Schulwege sind in Länge und Dauer zumutbar.
  • Kein kleiner Standort kann sich auf Kosten anderer einen Vorteil verschaffen.
  • Einsparpotenziale im Betrieb der vier Schulen gegenüber dem jetzigen Status Quo sind gegeben, müssen aber mit den Mehrkosten im Schülertransport verrechnet werden.
  • Alle Kinder können ohne Schülerspezialverkehr die Schulen erreichen. 

    Zu bedenken ist:
  • Da der Klassenfrequenzrichtwert bei Zweizügigkeit im Zeitraum bis 2018 in jedem Jahr unterschritten wird, ist die Grundschule in Niederdielfen auf die Solidarität der anderen drei Grundschulen angewiesen, weil Lehrerstunden fehlen.
  • Bei Zweizügigkeit der Grundschule Rudersdorf wird dem Klassenfrequenzrichtwert von zukünftig 22,5 vermehrt Rechnung getragen.
  • Ein Ausgleich von Lehrerstunden zwischen den vier Schulen ist nur im geringem Umfange nötig.
Das Wahlverhalten von Flammersbacher und Anzhäuser Eltern ist zur Zeit nicht zu prognostizieren.

Ekkehard Blume"


Quelle: Die Grünen, Wilnsdorf

Nachtrag und Position einer Splitterpartei:

FDP Wilnsdorf  

Am Rande sei noch erwähnt, dass sich die FDP Wilnsdorf für den Erhalt aller 6 Grundschulstandorte einsetzt. Aber solange Mitglieder der Wilnsdorfer FDP-Parteispitze ganze Ortsteile in ihrem eigenen, egoistischen Interesse dazu aufrufen, ihre Kinder nicht in der Gemeinde Wilnsdorf sondern in Siegener Grundschulen anzumelden und so selbst massiv zu der Misere an den Wilnsdorfer Grundschulen beitragen, bleibt diese Haltung erneut so isoliert wie es so oft bei dieser Partei zu beobachten ist.


Infos:

Der Bürgerbrief der Gemeinde Wilnsdorf steht hier zum download zur Verfügung

CDU Wilnsdorf : "Unsere Gemeinde" mit dem Thema "Grundschulen in Wilnsdorf" zum download

SPD Wilnsdorf: