Auf der Grundlage dieses Urteils leite ich daher für den oben genannten Radweg keine zwingende Radwegbenutzungspflicht ab.
Für die gemeinsame Nutzung für Fußgänger und Radfahrer, dieses als Zweirichtungsradweg ausgewiesenen Abschnittes, sieht der Gesetzgeber bei dieser Nutzung außerdem eine Mindestbreite von 2,50m vor, die bei diesem Radweg nicht gegeben ist.
Eine entsprechende Beschilderung als Fußgängerweg (Verkehrszeichen 239) mit dem Hinweis "Fahrrad frei" würde die Nutzung für Fahrradfahrer zwar weiter ermöglichen, aber nicht zwingend vorschreiben.
Lage und Beschreibung des betroffenen Radweges:
Ortsausgang Wi-Rinsdorf Richtung Si-Eisern (beginnend kurz vor der Bushaltestelle Richtung Si-Eisern),
Zweirichtungsradweg mit gleichberechtigter Fußgängermitbenutzung (Verkehrszeichen 240).
Der Radweg hat insgesamt eine Länge von ca. 500 Meter und ist durch einen schmalen Grünstreifen von der L907 getrennt, für die auf diesem Abschnitt eine Höchstgeschwindigkeit von 60km/h vorgegeben ist.
Beginn des Radwegs unmittelbar vor der Bushaltestelle Ortsausgang Rinsdorf:
Für die L907 ist hier außerorts in beide Richtungen eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h vorgeschrieben:
Der Verlauf der Straße ist übersichtlich und frei einsehbar. Der bauliche Zustand ist sehr gut:
Nach knapp 400Meter erreicht man den nächsten Ort Siegen-Eisern:
Unmittelbar nach dem Fußgängerüberweg, nach insgesamt 500m, endet der Radweg:
Der Blick aus Siegen-Eisern Richtung Wilnsdorf-Rinsdorf zeigt durch das Verkehrszeichen an, dass auch in dieser entgegengesetzten Fahrtrichtung eine Benutzungspflicht für Radfahrer besteht:
Chronologie meiner Anfrage, die Benutzungspflicht für diesen Radweg auf Basis des BVerwG-Urteil 3C 42.09 aufzuheben:
22.03.2013 Anschreiben an Herrn Andreas Klein, Vorsitzender Verkehrsausschuss der Gemeinde Wilnsdorf
23.03.2013 Annahmebestätigung von Herrn Andreas Klein, mit dem Verweis diesen Antrag an Herrn Josef Nordmann (Gemeinde Wilnsdorf, Leiter Fachbereich III, Gemeindeentwicklung) weitergeleitet zu haben, damit man in der nächsten Verkehrsausschusssitzung darüber beraten kann.
10.04.2013 Mitteilung von Herrn Christoph Nöll (Gemeinde Wilnsdorf, Ordnungsamt), dass er meine Anfrage an die Stadt Siegen weitergeleitet hat.
Begründung: Dieser Rad- und Fußweg ist eine Maßnahme des Landesbetrieb Straßen NRW im Zuge
des Ausbaus der L 907. Da sich der Fuß-/Radweg überwiegend in der
Gemarkung Siegen (Ortsteil
Eisern) befinde, wird meine Anfrage zuständigkeitshalber an die
Stadt Siegen mit Bitte um Beantwortung meiner Frage weitergeleitet. Die
Stadt Siegen ist zuständig für die Prüfung/Anordnung von
Beschilderungen im Stadtgebiet. Von dort werde ich nun eine entsprechende Antwort erhalten.
...am 15.05.2013 weiterhin offen: Die Reaktion der Stadt Siegen seit dem 10.04.2013
3 Kommentare:
Sowas kenne ich. Hier die Diskussion um "meine" beiden Geh-/Radwege: http://www.rennrad-news.de/forum/threads/gegen-rechtswidrige-radwegbenutzungspflichten-in-brandenburg.117068/ Wenn nicht in angemessener Zeit was kommt, empfehle ich: http://www.rennrad-news.de/forum/threads/gegen-rechtswidrige-radwegbenutzungspflichten-in-brandenburg.117068/page-6#post-2751204
Danke für die Info...
Das kurze Stück benutze ich sowieso nie auf dem Weg zur Arbeit oder zurück.
"Raufzu" fahre ich parallel den Waldweg, ist für mich angenehmer.
Runterzu gern die Straße und mit dem Rennrad eben nur die Straße.
Aber momentan ist da eh nur Baustelle...
Das mit dem mickrigen Radweg ist doch nur Flickwerk und Selbstbeweihräucherung. Das darf man nicht unterstützen.
Und wenn die letzte Baustelle weg ist und es evtl 200m mehr Radweg gibt ändert sich auch nichts...
Gruss,
Andreas
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