Mittwoch, 19. Juni 2013

Falsches Signal: Mitschuld beim Radfahren ohne Helm

"In der aktuellen Situation ist das OLG-Urteil kontraproduktiv. Gerade erst entdecken Städte und Gemeinden den Radverkehr als wichtiges und nachhaltiges Verkehrsmittel der Zukunft. Allerorts ist es erklärtes Ziel, den Anteil der Radfahrer zu erhöhen. Verkehrsplaner verlegen die Velospuren auf die Straße und bemühen sich, durch Rücksicht-Kampagnen das Klima auf der Straße zu verbessern.
Das ist dringend notwendig. Nachdem jahrzehntelang der Rad- und Autoverkehr separiert verlief, teilt mancher Autofahrer nun nicht gern seinen angestammten Platz auf der Fahrbahn. Andere rechnen erst gar nicht mit Radfahrern auf ihrer Spur. Indem das OLG den pädagogischen Zeigefinger hebt und auf den Kopfschutz pocht, bestärkt es die Autofahrer in ihrer Wahrnehmung. Die Richter verzeihen ihnen potenzielle Fahrfehler und rauben im Gegenzug den Radfahrern die Entscheidungsfreiheit. Das geht zu weit. Noch darf jeder Radfahrer die Wahl für oder gegen den Helm selbstständig treffen. Dieses Recht umzusetzen, ist Aufgabe des Gerichts.
Noch schwerer wiegt, dass die Ursache des Problems in der Urteilsbegründung verschwimmt: 

Sie [die Radfahrer] seien im täglichen Straßenverkehr einem besonderen Verletzungsrisiko ausgesetzt. Es sei unzweifelhaft, dass ein Helm vor Kopfverletzungen schütze, auch sei die Anschaffung wirtschaftlich zumutbar. “Daher kann nach dem heutigen Erkenntnisstand grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm tragen wird”, schlussfolgerten die Richter.
 
Dass Radfahrer einem besonderen Verletzungsrisiko ausgesetzt sind, liegt nicht am fehlenden Helm, sondern an fehlender Achtsamkeit und Aufmerksamkeit seitens der Autofahrer. Auf diesen Umstand sollten sich die Beteiligten konzentrieren. In Amerika sind im vergangenen Jahr die Städte New York und Boston mit großen Kampagnen gegen die sogenannten Dooring-Unfälle vorgegangen – also Stürze von Radfahrern, weil ein unachtsamer Autofahrer plötzlich die Autotür geöffnet hatte. Eine Aktion war die Look-Kampagne, der Bericht darüber steht hier. Der ADFC hat in Deutschland erst kürzlich mit den hiesigen Taxifahrern nachgezogen, darüber haben wir hier auch berichtet.
Statt Radfahrern einen Helm aufzuzwingen, sollten Autofahrer sensibilisiert werden, stärker auf Fußgänger und Radfahrer zu achten. Das Mittel der Wahl kann nicht sein, sich als schwacher Verkehrsteilnehmer möglichst gut vor den stärkeren zu schützen, sondern dass alle Beteiligten wachsam und respektvoll miteinander umgehen, damit alle unversehrt ihr Ziel erreichen."

Quelle:  velophil - Das Fahrrad-Blog von zeit-online.de

Mit diesem Urteil werden die Schwachen dafür in die Verantwortung genommen, dass sich die Starken rücksichtslos und gesetzwidrig ihnen gegenüber verhalten dürfen.Wer hat sich denn in dem Unfall-Beispiel nicht an die gültigen Verkehrsregeln und an die ihm im Straßenverkehr auferlegte Aufmerksamkeitspflicht gehalten?
Der Autofahrer wird durch dieses Urteil in seiner allmächtigen Position gestärkt. Ihm gehört die Straße und der Radfahrer hat in seinem angestammten Revier absolut nichts zu suchen, er stört. Falls sich dann doch mal ein Radfahrer erdreisten sollte, genau dort einzudringen, dann kann er dank solcher Rechtsprechung mit ihm machen was er will, da der Radfahrer ohne Helm bei einem vom Autofahrer verursachten Unfall immer die Mitschuld trägt. Die Versicherungen werden frohlocken. Die Selbstbeteiligung des Radfahrers beträgt heute  20% und morgen vielleicht schon 50%. An dieser Schraube wird solange gedreht, bis man diese rücksichtslose Bande von Radfahrern endgültig von der Straße vertrieben haben. 

Liebes OLG Schleswig, sie haben dem Langsamverkehr in deutschen Städten einen Bärendienst erwiesen... weiter so !!!

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, 
Urteil vom 05.06.2013., Aktenzeichen: 7 U 11/12:
Fahrradunfall ohne Helm – Mitverschulden an der Kopfverletzung?

Pressemitteilung 9/2013
Erscheinungsdatum: 17.06.2013

...Vollständige Pressemitteilung des OLG-Schleswig zu obigem Fall

Dr. Christine von Milczewski
Richterin am Oberlandesgericht
Pressesprecherin


Gottorfstr. 2, 24837 Schleswig  
Christine.vonMilczewski@olg.landsh.de
Tel.: 04621/86-1328
Fax: 04621/86-1372

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