"Der gegenwärtige Straßenverkehr ist besonders dicht, wobei motorisierte
Fahrzeuge dominieren und Radfahrer von Kraftfahrern oftmals nur als
störende Hindernisse im frei fließenden Verkehr empfunden werden."
Quintessenz: Wer stört muss von der Straße weggeekelt werden. Solche Urteile tun ihr übriges.
Auszug aus der Urteilsbegründung des OLG-Schleswig bzgl. der Mitschuld eines Radfahrers von 20% weil er keinen Helm trug, obwohl der Unfall von der Rücksichtslosigkeit eines Autofahrers verursacht worden war.
Urteil vom 5. Juni 2013; Az. 7 U 11/12
Vor einem Gerichtsverfahren muss geklagt werden.
Von daher wäre es schon sehr interessant zu wissen, welche Versicherung sich bei diesem Unfall um die 100%ige Begleichung des Schadens drücken möchte, obwohl ihr Versicherungsnehmer den Unfall herbeigeführt hat.
Dieser Versicherung würde ich mich persönlich nicht weiter anvertrauen.
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