Mittwoch, 19. Juni 2013

Der Radfahrer - Das "störende Hindernis" im fließenden Verkehr

"Der gegenwärtige Straßenverkehr ist besonders dicht, wobei motorisierte Fahrzeuge dominieren und Radfahrer von Kraftfahrern oftmals nur als störende Hindernisse im frei fließenden Verkehr empfunden werden." 
Quintessenz: Wer stört muss von der Straße weggeekelt werden. Solche Urteile tun ihr übriges.

Auszug aus der Urteilsbegründung des OLG-Schleswig bzgl. der Mitschuld eines Radfahrers von 20% weil er keinen Helm trug, obwohl der Unfall von der Rücksichtslosigkeit eines Autofahrers verursacht worden war. 
Urteil vom 5. Juni 2013; Az. 7 U 11/12

Vor einem Gerichtsverfahren muss geklagt werden. 
Von daher wäre es schon sehr interessant zu wissen, welche Versicherung sich bei diesem Unfall um die 100%ige Begleichung des Schadens drücken möchte, obwohl ihr Versicherungsnehmer den Unfall herbeigeführt hat. 

Dieser Versicherung würde ich mich persönlich nicht weiter anvertrauen.

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