Mittwoch, 19. Juni 2013

Falsches Signal: Mitschuld beim Radfahren ohne Helm

"In der aktuellen Situation ist das OLG-Urteil kontraproduktiv. Gerade erst entdecken Städte und Gemeinden den Radverkehr als wichtiges und nachhaltiges Verkehrsmittel der Zukunft. Allerorts ist es erklärtes Ziel, den Anteil der Radfahrer zu erhöhen. Verkehrsplaner verlegen die Velospuren auf die Straße und bemühen sich, durch Rücksicht-Kampagnen das Klima auf der Straße zu verbessern.
Das ist dringend notwendig. Nachdem jahrzehntelang der Rad- und Autoverkehr separiert verlief, teilt mancher Autofahrer nun nicht gern seinen angestammten Platz auf der Fahrbahn. Andere rechnen erst gar nicht mit Radfahrern auf ihrer Spur. Indem das OLG den pädagogischen Zeigefinger hebt und auf den Kopfschutz pocht, bestärkt es die Autofahrer in ihrer Wahrnehmung. Die Richter verzeihen ihnen potenzielle Fahrfehler und rauben im Gegenzug den Radfahrern die Entscheidungsfreiheit. Das geht zu weit. Noch darf jeder Radfahrer die Wahl für oder gegen den Helm selbstständig treffen. Dieses Recht umzusetzen, ist Aufgabe des Gerichts.
Noch schwerer wiegt, dass die Ursache des Problems in der Urteilsbegründung verschwimmt: 

Sie [die Radfahrer] seien im täglichen Straßenverkehr einem besonderen Verletzungsrisiko ausgesetzt. Es sei unzweifelhaft, dass ein Helm vor Kopfverletzungen schütze, auch sei die Anschaffung wirtschaftlich zumutbar. “Daher kann nach dem heutigen Erkenntnisstand grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm tragen wird”, schlussfolgerten die Richter.
 
Dass Radfahrer einem besonderen Verletzungsrisiko ausgesetzt sind, liegt nicht am fehlenden Helm, sondern an fehlender Achtsamkeit und Aufmerksamkeit seitens der Autofahrer. Auf diesen Umstand sollten sich die Beteiligten konzentrieren. In Amerika sind im vergangenen Jahr die Städte New York und Boston mit großen Kampagnen gegen die sogenannten Dooring-Unfälle vorgegangen – also Stürze von Radfahrern, weil ein unachtsamer Autofahrer plötzlich die Autotür geöffnet hatte. Eine Aktion war die Look-Kampagne, der Bericht darüber steht hier. Der ADFC hat in Deutschland erst kürzlich mit den hiesigen Taxifahrern nachgezogen, darüber haben wir hier auch berichtet.
Statt Radfahrern einen Helm aufzuzwingen, sollten Autofahrer sensibilisiert werden, stärker auf Fußgänger und Radfahrer zu achten. Das Mittel der Wahl kann nicht sein, sich als schwacher Verkehrsteilnehmer möglichst gut vor den stärkeren zu schützen, sondern dass alle Beteiligten wachsam und respektvoll miteinander umgehen, damit alle unversehrt ihr Ziel erreichen."

Quelle:  velophil - Das Fahrrad-Blog von zeit-online.de

Mit diesem Urteil werden die Schwachen dafür in die Verantwortung genommen, dass sich die Starken rücksichtslos und gesetzwidrig ihnen gegenüber verhalten dürfen.Wer hat sich denn in dem Unfall-Beispiel nicht an die gültigen Verkehrsregeln und an die ihm im Straßenverkehr auferlegte Aufmerksamkeitspflicht gehalten?
Der Autofahrer wird durch dieses Urteil in seiner allmächtigen Position gestärkt. Ihm gehört die Straße und der Radfahrer hat in seinem angestammten Revier absolut nichts zu suchen, er stört. Falls sich dann doch mal ein Radfahrer erdreisten sollte, genau dort einzudringen, dann kann er dank solcher Rechtsprechung mit ihm machen was er will, da der Radfahrer ohne Helm bei einem vom Autofahrer verursachten Unfall immer die Mitschuld trägt. Die Versicherungen werden frohlocken. Die Selbstbeteiligung des Radfahrers beträgt heute  20% und morgen vielleicht schon 50%. An dieser Schraube wird solange gedreht, bis man diese rücksichtslose Bande von Radfahrern endgültig von der Straße vertrieben haben. 

Liebes OLG Schleswig, sie haben dem Langsamverkehr in deutschen Städten einen Bärendienst erwiesen... weiter so !!!

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, 
Urteil vom 05.06.2013., Aktenzeichen: 7 U 11/12:
Fahrradunfall ohne Helm – Mitverschulden an der Kopfverletzung?

Pressemitteilung 9/2013
Erscheinungsdatum: 17.06.2013

...Vollständige Pressemitteilung des OLG-Schleswig zu obigem Fall

Dr. Christine von Milczewski
Richterin am Oberlandesgericht
Pressesprecherin


Gottorfstr. 2, 24837 Schleswig  
Christine.vonMilczewski@olg.landsh.de
Tel.: 04621/86-1328
Fax: 04621/86-1372

Montag, 17. Juni 2013

Radfahrer ohne Helm tragen Mitschuld

Ich fahre sowieso nur mit Helm, von daher schockt mich dieser Artikel nicht besonders. 

Aber das nachfolgende Urteil des Oberlandesgericht in Schleswig-Holstein birgt schon  eine Menge Zündstoff:
(Foto: Stephan Rumpf) 

"Das Radfahren ohne Helm kann rechtliche Konsequenzen haben. Wenn sich Radler bei einem Unfall mit anderen Verkehrsteilnehmern am Kopf verletzen, tragen sie möglicherweise eine Mitschuld. Ein neues Urteil fordert zum Tragen eines Helmes auf. 

Verschulden gegen sich selbst 

Das Oberlandesgericht in Schleswig-Holstein hat entschieden, dass Radfahrer, die sich aufgrund eines fehlenden Helmes eine Kopfverletzung zuziehen, ein Verschulden gegen sich selbst tragen. Entscheidend ist im jeweiligen Fall, ob sich der Radfahrer mit Helm keine oder weniger Verletzungen am Kopf zugezogen hätte. Es bestehen nach Angaben der Richter oftmals keine Zweifel daran, dass ein Helm vor Kopfverletzungen schützt. Das Gericht betont, dass Radler im täglichen Straßenverkehr einem besonderen Verletzungsrisiko ausgesetzt sind. Zudem sei ein Helm wirtschaftlich zumutbar. 
Anlass für das Urteil war ein Fall einer Radfahrerin, die ohne Helm an einem am Straßenrand parkenden Auto vorbeifuhr. Sie stürzte wegen einer sich öffnenden Fahrertür und erlitt eine schwere Schädel-Hirn-Verletzung.

Sie forderte, dass die Autofahrerin alle aus dem Unfall entstandenen Schäden ersetzt und Schmerzensgeld zahlt. Die Fahrzeughalterin und ihre Kfz-Haftpflichtversicherung argumentierten, dass die Radfahrerin eine Mitschuld an den Verletzungen treffe, weil sie keinen Helm getragen habe. Dem schlossen sich die Richter am Oberlandesgericht an; die Radfahrerin habe damit Schutzmaßnahmen zu ihrer eigenen Sicherheit unterlassen. Der Radfahrerin wurde eine Mitschuld von 20 Prozent zugeschrieben.

Aktenzeichen: Urteil vom 5. Juni 2013; Az. 7 U 11/12 

Quelle: sueddeutsche.de

Freitag, 14. Juni 2013

Radwegbenutzungspflicht nicht aufgehoben



 

Originalpost vom 24.04.2013:


Sehr geehrter Herr ....,

nach Abschluss des Anhörungsverfahrens bei der Kreispolizeibehörde und dem Baulastträger (Landesbetrieb Straßenbau NRW) wird Ihr Antrag auf Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht aus nachfolgenden Gründen nicht befürwortet.

Die L 907 zwischen Rinsdorf und Eisern weist eine Verkehrsbelastung von 6279 Kfz/24h mit einem relativ hohen Anteil an Schwerverkehr von 690 Fz /24h aus. Die Fahrbahnbreite beträgt 6,50 m. Gemäß der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) wird Mischverkehr auf Fahrbahnen mit Breiten zwischen 6,00 und 7,00 m und Kraftfahrzeugverkehrsstärken über 400 Kfz /h problematisch gesehen. Da es sich hier zudem um eine Bedarfsumleitung für die BAB A 45 (U 23 / U32) handelt, kann im Begegnungsfall der Radfahrer nicht mit ausreichendem Sicherheitsabstand überholt werden.

Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können und stehe Ihnen für Fragen
gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße
Im Auftrag
Gez. Dinter 

Universitätsstadt Siegen 
FB 7/1-4
Straßenverkehrsbehörde
Lindenplatz 7
57078 Siegen

Tel.:       0271/404-3309
Fax:       0271/404-2738

Mittwoch, 12. Juni 2013

„Verkabelter“ Fußgänger


 

Auf meinem Heimweg war ich gestern Abend mit dem Fahrrad wie immer auf dem sogenannten Schutzstreifen in Siegen-Eiserfeld unterwegs. Da das Eiserfelder Zentrum seit geraumer Zeit eine Großbaustelle ist, staut es sich besonders abends und morgens auf allen Zufahrtsstraßen. Der Stau von Siegen kommend erreicht oftmals Längen von fast einem Kilometer. Per „stop and go“ zuckelt die Blechlawine mit einer stoischen Geduld und unterdrückter Gereiztheit der Hauptkreuzung entgegen, um dann relativ problemlos in alle Himmelsrichtungen zu entfliehen. Die Schutzstreifen-Markierung, die nicht die Farben wert ist mit der sie aufgetragen worden ist, wird von dem Kraftverkehr zu knapp 80% eingehalten. Die anderen 20% parken dort, nutzen ihn als Erweiterung ihrer eigenen Fahrspur und zum Ausweichen bei Gegenverkehr. Der Radfahrer, der sich dort eigentlich in Sicherheit fühlen sollte, kann ihn daher nur in absoluter Konzentration und Anspannung nutzen.

Diverse Geschäfte links und rechts dieser Hauptstraße (Eiserfelder Straße, B62) sorgen für einem permanenten Kreuzungsverkehr und der einsame Radfahrer wird in schöner Regelmäßigkeit übersehen. Radfahrer, die hier auf die „Motorhaube“ genommen werden, gehören zur traurigen Realität. Aber die Gefahr droht auch von anderer Seite.

So gestern geschehen. Ein jugendlicher Fußgänger war auf dem rechten Bürgersteig ebenfalls in Richtung Zentrum Eiserfeld unterwegs. Da neben Autofahrer auch der Langsamverkehr von mir als potentielle Gefahr (nicht Gegner !!!) angesehen wird, lies ich ihn nicht aus den Augen. Auf dieser Passage, den Schutzstreifen als legale Stau-Gasse nutzend, bin ich immer recht langsam unterwegs. Aber wie sollte es anders kommen, nur einige Meter vor mir ging dieser Fußgänger, ohne nach hinten zu schauen auf den Schutzstreifen, um zwischen den im Stau stehenden Autos die Straßenseite zu wechseln. Meine mahnenden Rufe verhalten komplett. Mit einer Notbremsung konnte ich nur mit Müh und Not einen Zusammenstoß verhindern. Erst in diesem Augenblick schreckte der jugendliche Fußgänger auf. Erschwerend kommt hinzu, dass er mich so oder nicht wahrnehmen konnte, da er durch die Nutzung seines MP3-Players den Kontakt zur Außenwelt komplett verloren hatte. Und da man in Siegen als Radfahrer sowieso zu einer rechtlosen Minderheit gehört, ist die Gefahr von einem dieser Spezies über den Haufen gefahren zu werden eigentlich ziemlich gering. Nur nicht gestern Abend ...  
„DU PAPPNASE !!!“

Freitag, 7. Juni 2013

Erdogan, Redeauszug aus 1997 als Bürgermeister von Istanbul

Erdogan (1997):

„Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind. 
Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten.“ (Zitat aus einem Gedicht)
"Erdogan verwende seine Macht vor allem dazu, die Wünsche und Vorstellungen seiner Anhänger umzusetzen, ergänzt Schönig. Unter anderem die der anatolischen Bauunternehmer, die seine Wahl unterstützt hätten. Damit hänge auch zusammen, dass der Premier gigantische Bauprojekte wie den Kanal zur Entlastung der Bosporus-Meerenge, den dritten Flughafen für Istanbul und die dritte Bosporus-Brücke plane."

"Die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ gibt der Türkei auf einer weltweiten Rangliste der Pressefreiheit aktuell den 154. Platz von insgesamt 179 – nur knapp vor autoritär regierten Staaten wie Weißrussland und Saudi-Arabien. Auch der massive und teilweise brutale Polizeieinsatz gegen die Demonstranten stieß international auf Kritik."

Quelle: focus.de

Donnerstag, 6. Juni 2013

Jagdzszenen in Istanbul - EU untauglich


Quelle: Focus.de

Die türkische Regierung zeigt in ihrem Vorgehen gegen friedliche Demonstranten auf ihre Art sehr deutlich, was sie unter Demokratie versteht: "Wer nicht unserer Meinung ist, der bekommt die Gewalt des diktatorischen Systems deutlich zu spüren." Ob dabei Unbeteiligte, Touristen oder Kinder gleichzeitig zu Schaden kommen, ist Erdogan scheinbar vollkommen egal, da er sein Handeln als gewählter Ministerpräsident eindeutig legitimiert sieht. Außerdem ist dieses innenpolitische Aufbegehren seines Volkes ja sowieso von Ausländern geschürt worden.

Diese Art der Realitätswahrnehmung incl. Schuldzuweisung kennt man aus einigen seiner Nachbarstaaten.

Türkei: Viele Verletzte bei Protesten in Istanbul 

Quelle: youtube


Türkei: Proteste gegen Erdogan eskalieren
Quelle: youtube


Reaktionen:

Regierungssprecher Steffen Seibert:

„Meinungs- und Versammlungsfreiheit seien universell akzeptierte Grundrechte, die zu gewähren seien. Reaktionen des Staatsapparates müssten immer verhältnismäßig und angemessen sein.“
Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes mahnte, eine Modernisierung des Staates könne nicht nur auf wirtschaftlichem Aufschwung basieren, sondern müsse sich auch auf Menschenrechte beziehen.“

„Inzwischen richten sich die Demonstrationen vor allem gegen den als immer autoritärer empfundenen Kurs von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan, der Extremisten für die Demonstrationen verantwortlich gemacht hatte.

Der türkischen Literaturnobelpreisträger Orhan Pamuk äußerte seine Unterstützung für die Proteste. "Die Erdogan-Regierung ist unterdrückend und autoritär", zitierte die Zeitung "Radikal" den Schriftsteller.

Hacker der Internet-Gruppe Anonymous legten am Mittwoch die Internetseite des türkischen Ministerpräsidenten lahm. Die Seite war bis zum Nachmittag vom Netz. Türkischen Berichten zufolge sollen sich die Hacker auch Zugang zu E-Mail-Konten verschafft haben.“

Quelle: stern.de

„Berlin (dpa) - Der Präsident des Europaparlaments, Martin Schulz (SPD), hält den Umgang der türkischen Regierung mit Demonstranten für unvereinbar mit einer EU-Mitgliedschaft. «Um Mitglied der EU zu werden, muss man demokratische Standards einhalten. Wir sehen: Dazu ist er (der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan) in ganz bestimmten Momenten nicht bereit», sagte der SPD-Politiker am Dienstag im ARD-«Morgenmagazin». 

In der Türkei, die einen Beitritt zur Europäischen Union anstrebt, protestieren seit Tagen Menschen gegen die islamisch-konservative Regierung. Dabei kam es zu Straßenkämpfen mit der Polizei, zwei Menschen starben. Das harte Vorgehen der Sicherheitskräfte wurde international kritisiert. 

Schulz forderte eine klare Position der europäischen Staatengemeinschaft: «Wir müssen einfach auf die Regierung aus Europa den Druck aufrecht erhalten zu sagen: Wenn Du mit uns verhandeln willst, wenn Du zu dieser demokratischen Staatengemeinschaft gehören willst, dann kannst Du nicht Deine Demonstranten niederknüppeln.»“

Quelle: europeonline-magazine

Unsere "Sieg"

In anderen Teilen Deutschlands sieht es jetzt alles andere als friedlich aus...

Daher: Diakonie Katastrophenhilfe


Mittwoch, 5. Juni 2013

...Fortsetzung "Anfrage Radwegbenutzungspflicht vom 22.03.2013"

Original-Post vom 24.04.2013

Zweirichtungsradweg mit Benutzungspflicht zwischen 
Wilnsdorf-Rinsdorf und Siegen-Eisern:

 
Chronologie meiner Anfrage, die Benutzungspflicht für diesen Radweg auf Basis des BVerwG-Urteil 3C 42.09 aufzuheben:

22.03.2013 Anschreiben an Herrn Andreas Klein, Vorsitzender Verkehrsausschuss der Gemeinde Wilnsdorf

23.03.2013 Annahmebestätigung von Herrn Andreas Klein, mit dem Verweis diesen Antrag an Herrn Josef Nordmann (Gemeinde Wilnsdorf, Leiter Fachbereich III, Gemeindeentwicklung) weitergeleitet zu haben, damit man in der nächsten Verkehrsausschusssitzung darüber beraten kann.

10.04.2013 Mitteilung von Herrn Christoph Nöll (Gemeinde Wilnsdorf, Ordnungsamt), dass er meine Anfrage an die Stadt Siegen weitergeleitet hat.

Begründung: Dieser Rad- und Fußweg ist eine Maßnahme des Landesbetrieb Straßen NRW im Zuge des Ausbaus der L 907. Da sich der Fuß-/Radweg überwiegend in der Gemarkung Siegen (Ortsteil Eisern) befinde, wird meine Anfrage zuständigkeitshalber an die Stadt Siegen mit Bitte um Beantwortung meiner Frage weitergeleitet. Die Stadt Siegen ist zuständig für die Prüfung/Anordnung von Beschilderungen im Stadtgebiet. Von dort werde ich nun eine entsprechende Antwort erhalten.

23.04.2013 Eingang beim zuständigen Sachbearbeiter der Stadt Siegen Abteilung 7/1 Straße und Verkehr (Laut Mitarbeiter Stadt Siegen) 

16.05.2013 Rückfrage bei der Stadt Siegen Abetilung 7/1 bzgl. aktuellem Bearbeitungsstand meiner obigen Anfrage.

16.05.2013 Da der Abteilungsleiterin mein Schreiben zwar bekannt vorkam, aber sie keine Kenntnis mehr über die hausinterne Weiterleitung hatte, habe ich ihr das Originalanschreiben nochmals zugemailt. 

16.05.2013 Nun konnte auch der beauftragte Mitarbeiter ermittelt werden. Laut seiner Aussage hat am 14.05.2013 eine Ortsbesichtigung stattgefunden. Ergebnis: Man werde die "Sache" in die Anhörung geben. Aus seiner Sicht sollte der Abschaffung der Radwegbenutzungspflicht nichts im Wege stehen. Man teilte mir außerdem mit, mich über die stattfindende Anhörung und über das entsprechende Ergebnis in Kenntnis zu setzen. 

05.06.2013 ...