ADFC: Bundesrat muss Empfehlung seines eigenen Verkehrsausschusses folgen.
Datum: 31. Januar 2013"Auf der Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates steht am morgigen Freitag die Verabschiedung der Bußgeldkatalog-Verordnung. Der Entwurf der Bundesregierung sieht unter anderem eine Erhöhung des Verwarnungsgelds für die Überschreitung von Parkzeiten an Parkautomaten vor. Gleichzeitig verzichtet der Entwurf aber auf die Anpassung der Verwarngelder für Autofahrer für das Parken auf Rad- und Gehwegen. Für das Parken auf Radschutzstreifen ist sogar eine Senkung des Verwarngeldes vorgesehen. „Parken auf Geh- und Radwegen und Radstreifen gefährdet Radfahrer und Fußgänger außerordentlich. Eine Senkung der Verwarngelder wäre das völlig falsche Zeichen“, sagt Burkhard Stork, Bundesgeschäftsführer des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC).
Der Verkehrsausschuss des Bundesrates, in dem die Verkehrsminister der Länder sitzen, hat auf seiner letzten Sitzung entgegen dem Entwurf der Bundesregierung dem Bundesrat empfohlen, die Sätze für diese Verwarngelder ebenfalls anzuheben. Der ADFC begrüßt diese Empfehlung und die genannten Änderungen und fordert den Bundesrat auf, die Verordnung nur mit den empfohlenen Änderungen zu verabschieden. „Parken auf Geh- und Radwegen und Radstreifen ist ein massiver Verstoß gegen die Grundregel der Straßenverkehrsordnung, keinen anderen Verkehrsteilnehmer zu gefährden und aufeinander Rücksicht zu nehmen. Die Länderverkehrsminister haben das verstanden und daher die richtigen Empfehlungen gegeben. Das Plenum des Bundesrates muss dem jetzt folgen“, so Stork.
Die Empfehlungen sehen auch moderate Anhebungen der Verwarngelder für Radfahrer vor. Das hält der ADFC für hinnehmbar. Stork: „Das ist weniger als ein Inflationsausgleich seit 1989.“
Quelle: ADFC
Ich muss einen Satz nochmals isoliert zitieren, weil er das Ungleichgewicht der Bestrafung von Autofahrer und Radfahrer erneut unter Beweis stellt:
"Gleichzeitig verzichtet der Entwurf aber auf die Anpassung der Verwarngelder für Autofahrer für das Parken auf Rad- und Gehwegen. Für das Parken auf Radschutzstreifen ist sogar eine Senkung des Verwarngeldes vorgesehen."
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